Gemeinschaftsquartiere
Übernachtet wird in Klassenzimmern und Hallen der Ravensburger Schulen. Richtig viel geschlafen wird in der ersten Nacht meist nicht, – aber das gehört zu einem echten Landeskinderturnfest eben dazu. Die Schulen sind rund um die Uhr bewacht. Zutritt haben nur berechtigte Personen mit einer gültigen Festkarte.
Die Gemeinschaftsquartiere stehen von Freitag, 04. Juli 2025 ab 16.00 Uhr bis Sonntag, 06. Juli 2025 bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Besitz einer 2- oder 3-Tages Turnfest-Karte inkl. Übernachtung ist Voraussetzung für die Unterkunft in Gemeinschaftsquartieren. Tagesteilnehmende können nicht im Gemeinschaftsquartier übernachten.
Luftmatratze/ Isomatte, Schlafsack sowie Frühstücksgeschirr sind mitzubringen. Die Verteilung auf die Gemeinschaftsquartiere erfolgt nicht turngauweise. Auf Wunsch ist eine geschlechtergetrennte Unterbringung der Vereinsgruppen möglich. Bei der Buchung eines Gemeinschaftsquartiers muss eine Kaution in Höhe von 50,00 € pro Verein gezahlt werden. Die Abbuchung der Kaution erfolgt mit der Abbuchung der Teilnahmegebühren. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand erhalten die Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto des Vereins zurücküberwiesen.
Hausordnung
Wir bitten alle, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die unten aufgeführten Punkte zu beachten. Darüber hinaus ist generell die Benutzungs- und Hausordnung der jeweiligen Gemeinschaftsquartiere zu beachten.
- Die Quartiere stehen von Freitag, 04. Juli ab 16.00 Uhr bis Sonntag, 06. Juli um 10.00 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag müssen die Zimmer nach dem Frühstück bis 10.00 Uhr geräumt werden.
- Bei einer Anreise am Samstag stehen die Zimmer ab 11.00 Uhr zur Verfügung.
- Einlass in die Gemeinschaftsquartiere haben nur die Teilnehmenden, die im Besitz einer Festkarte sind und Übernachtung für eine oder zwei Nächte gebucht haben. Der Name des Quartiers ist auf der Festkarte vermerkt. Die Festkarte ist grundsätzlich immer mitzuführen und auf Verlangen am Eingang vorzuzeigen. Unberechtigte sind von den Gemeinschaftsquartieren ausgeschlossen.
- Das Verlassen der Gemeinschaftsquartiere erfolgt nur durch die Zugänge, die durch die jeweiligen Patenvereine besetzt werden. Ein Verlassen der Gebäude über Fluchttüren ist aus Sicherheitsgründen nur in tatsächlichen Notfällen gestattet.
- Die Vereinsgruppen rücken Tische und Stühle in den Klassenzimmern zur Seite und räumen diese vor Abreise in die ursprüngliche Bestuhlungsordnung zurück.
- Toiletten und Schlafräume bitte sauber halten! Die Zimmer sind besenrein zu verlassen. Evtl. zusätzlich anfallende Reinigungskosten werden den Vereinen in Rechnung gestellt.
- Schäden bitte sofort dem Hausmeisterdienst oder betreuenden Verein melden. Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen werden den Vereinen nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt.
- Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers wird eine Kaution in Höhe von 50,00 € pro Verein bezahlt. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand erhalten die Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto des Vereins zurück überwiesen.
- Nachtruhe ist ab 23.00 Uhr.
- In den Unterkünften sowie den Sportanlagen und Wettkampfstätten gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot.
- Für abhanden gekommene Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
- Den anfallenden Müll bitte nach dem dualen System entsorgen. Die entsprechenden Behälter sind in den Gemeinschaftsquartieren aufgestellt. Mitgebrachte Flaschen und Dosen sind mit nach Hause zu nehmen oder in Geschäften sachgerecht abzugeben.
- Den Anweisungen der Patenvereine sowie des Hausmeisterdienstes ist Folge zu leisten.