Betreuende und Kampfrichter
Zur reibungslosen Abwicklung der verschiedenen Wettkämpfe, Wettbewerbe und Mitmachangebote sind wir auf personelle Unterstützung der teilnehmenden Vereine angewiesen.
- Jeder teilnehmende Verein muss mindestens einen Kampfrichter (D-Lizenz) oder einen Vereinsmitarbeitenden für zwei Halbtageseinsätze beziehungsweise ab 25 Teilnehmenden für drei Halbtageseinsätze verbindlich melden.
- Vereine, die am Veranstaltungstag ohne Kampfrichter bzw. Vereinsmitarbeitenden erscheinen, dürfen nicht starten und müssen eine Gebühr von 100,00 € pro fehlendem Kampfrichter oder Vereinsmitarbeitenden zahlen.
- Kampfrichter und Vereinsmitarbeitende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden.
- Ein detaillierter Einsatzplan geht den Meldeverantwortlichen mit den Teilnehmerunterlagen zu.