Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landeskinderturnfests 2026 in Heilbronn

1. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zum Landeskinderturnfest Heilbronn 2026 erfolgt über das GymNet. Die 
    verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Meldeeingangs berücksichtigt. Dies 
    betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des 
    Schwäbischen Turnerbunds zustande.
  2. Verbindlicher Meldeschluss für alle Vereine ist der 4. Mai 2026. Je Verein wird nur eine Meldung 
    zum Landeskinderturnfest akzeptiert.
  3. Für schriftliche Anmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Person erhoben.
  4. Bis zum offiziellen Meldeschluss am 4. Mai 2026 können jederzeit Veränderungen und 
    Ergänzungen kostenfrei vorgenommen werden. 
  5. Teilnahmeberechtigt sind Kinder/Jugendliche von 6 bis 15 Jahren.
  6. Jeder Verein muss pro zehn Kindern/Jugendlichen mindestens eine volljährige Betreuungsperson 
    melden. Darüber hinaus können weitere Betreuungspersonen im Alter von 16-17 Jahren gemeldet 
    werden. Diese unterliegen aber selbst der Aufsichtspflicht durch den volljährigen Betreuenden. 
    Anmeldungen ohne eine ausreichende Anzahl volljähriger Betreuungspersonen werden nicht 
    angenommen. Die Betreuung aller minderjährigen Teilnehmenden obliegt über die gesamte Dauer 
    des Landeskinderturnfestes ausschließlich den Vereinen. Dieser ist auch für die Einhaltung der 
    gesetzlichen Bestimmungen des Alkohol-, Jugendschutz- und Rauchergesetzes verantwortlich.
  7. Jeder teilnehmende Verein muss mindestens einen Kampfrichter (D-Lizenz) oder einen 
    Vereinsmitarbeitenden – bei einer Gruppengröße < 25 für zwei Halbtageseinsätze, bei einer 
    Gruppengröße ≥ 25 für drei Halbtageseinsätze – verbindlich melden. Ohne Meldung dieser 
    Kampfrichter/Vereinsmitarbeitenden wird die Meldung nicht akzeptiert. Kampfrichter und 
    Vereinsmitarbeitende müssen mindestens 16 Jahre alt zum Zeitpunkt der Veranstaltung sein (ab 
    Jahrgang 2010), sie können sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Kampfrichter oder Vereinsmitarbeitende können nicht gleichzeitig Vereinsbetreuende sein.
  8. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist vom Verein mindestens ein volljähriger 
    Verantwortlicher anzugeben, der dort übernachtet.
  9. Die Vereine erhalten nach Meldeschluss eine Meldeübersicht. Fehler in der Meldung müssen 
    innerhalb von einer Woche auf der STB-Geschäftsstelle gemeldet werden, um diese zu korrigieren. 
    Kommt keine Rückmeldung, wird die Meldung als korrekt anerkannt und die Rechnung versandt.

2. Teilnahmegebühren, Bezahlung, Stornoregelungen

  1. Die Teilnahmegebühren für das Landeskinderturnfest Heilbronn 2026 sind der Ausschreibung zu 
    entnehmen.
  2. Festkarten sind nicht übertragbar. Die Festkarte beinhaltet das offizielle Landeskinderturnfest-T-Shirt, Eintritt zur Eröffnungsshow/Abschlussshow und der Turni-Party mit Open-Air Disco, Teilnahme 
    an allen Wettkämpfen/Wettbewerben/Mitmachangeboten und Vorführungen, die Turni-Medaille, 
    kostenfreier Bustransfer mit der Turnfestlinie und zusätzlich bei 2- bzw. 3-Tages-Turnfest-Karten 
    Übernachtung im Gemeinschaftsquartier, Frühstücksbuffet, Abendessen mit Getränk am Samstag 
    und Mittagessen mit Getränk am Sonntag.
  3. Der Rechnungsbetrag wird am 15. Juli 2026 per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eventuelle 
    Rechnungskorrekturen werden am 4. August 2026 per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  4. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch Kontounterdeckung, oder durch die Angabe 
    einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Meldenden verursacht wurden, müssen in der 
    entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
  5. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers (2- und 3- Tages-Festkarten) ist eine Kaution in Höhe 
    von 50,00 € pro Verein fällig. Die Abbuchung der Kaution erfolgt mit der Abbuchung der 
    Teilnahmegebühren. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand 
    erhalten die Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto zurück 
    überwiesen.
  6. Stornierungen von Turnfestbeiträgen nach Meldeschluss sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum 3. Juli 2026 möglich. Rückzahlungsanträge sind vom Verein bis spätestens 3. Juli 2026 an die STB-Geschäftsstelle zu richten. Verbindlich ist der Poststempel. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Erstattungsbeiträge werden nach dem Landeskinderturnfest Heilbronn 2026 auf das vom Verein angegebene Konto überwiesen. Erstattet werden alle Leistungen abzgl. 15,00 € Bearbeitungsgebühr (Ausnahme: Turni-Gala, siehe 2.7).
  7. Bestellte Eintrittskarten für die Turni-Gala werden nicht zurückgenommen und sind von der 
    Erstattung ausgeschlossen.
  8. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers nach dem 3. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, die Festkarte vor Ort gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € auf einen anderen Teilnehmenden des Vereins umschreiben zu lassen. An gemeldeten Wettkämpfen kann nur teilgenommen werden, wenn der Ersatzteilnehmende im gemeldeten Wettkampf startberechtigt ist. Für den Wahlwettkampf gilt: Der Ersatzteilnehmende kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 5,00 € um-/anmelden.


3. Teilnahme an Wettkämpfen und Showvorführungen/Einsatz von Kampfrichtern/Helfenden

  1. Änderungen von Disziplinen innerhalb der jeweiligen Sportart und ein Wechsel in andere Sportarten im Wahlwettkampf können vor der Wettkampf-Antrittszeit gegen eine Gebühr von 5,00 € vorgenommen werden. Die Änderung der Disziplin innerhalb der gleichen Sportart ist in der Wettkampfstätte bei der Wettkampf-Leitung möglich. Ein Wechsel in eine andere Sportart muss hingegen beim zentralen Wettkampf-Büro umgemeldet werden. Sonstige Änderungen (z. B. Namen oder Geburtsdaten) können nur am Freitagnachmittag oder Samstag vor Beginn des Wettkampfes im Wettkampfbüro gegen eine Gebühr von 5,00 € vorgenommen werden. Eine Änderung in der Halle ist nicht möglich.
  2. Erscheint ein Kampfrichter/Vereinsmitarbeitender nicht zu seinem Einsatzort, so muss der Verein eine Gebühr von 200,00 € pro fehlendem Kampfrichter/Vereinsmitarbeitenden entrichten. Ist dieser Vereinskampfrichter oder -mitarbeitende am Einsatztag verhindert, hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen.
  3. Vereine haben die Möglichkeit, ihre Helfenden und Kampfrichter, die nur zu ihrem Einsatz anreisen 
    und keine Leistungen in Anspruch nehmen, kostenfrei zu buchen.
  4. Die Auswertung erfolgt jahrgangsweise und nach Geschlechtern getrennt. Weiterhin wird getrennt 
    ausgewertet nach Mischwettkampf (Disziplinen aus unterschiedlichen Sportarten) und 
    Fachwettkampf (Fachwettkampf = alle Übungen aus einer Sportart). Eine Auswertung als 
    Fachwettkampf erfolgt nur für die Sportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Gymnastik. Diese 
    Auswertung erfolgt nur, wenn mehr als 10 Teilnehmende pro Altersklasse und Geschlecht diesen 
    Wettkampf absolvieren.

4. Versicherungsschutz, Haftung

  1. Für die Teilnehmenden am Landeskinderturnfest Heilbronn 2026 besteht Versicherungsschutz im 
    Rahmen des Versicherungsvertrages der Sportbünde.
  2. Der Verein bestätigt mit der Meldung, dass alle gemeldeten Teilnehmende Mitglieder des Vereins sind und damit durch die Sportversicherung der Sportbünde versichert sind. Der Verein versichert die Richtigkeit der Altersangaben.
  3. Teilnehmende aus anderen Institutionen, Schule, usw. müssen eigenständig dafür sorgen, dass sie 
    den entsprechenden Versicherungsschutz zur Teilnahme am Landeskinderturnfest besitzen.
  4. Der Schwäbische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d.h. der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schadensfälle. Die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen ist die Sport- und Haftpflichtversicherung der Vereine in Anspruch zu nehmen.
  5. Sollte der Schwäbische Turnerbund aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung 
    nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmenden - außer im Falle von 
    Vorsatz grober Fahrlässigkeit - auf die Rückerstattung der Meldegebühr.


5. Sonstiges

  1. Personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU[1]DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen und Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Einen Link zur Datenschutzerklärung im GymNet gibt es unter www.dtb-gymnet.de/Datenschutz-GymNet.pdf. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.stb.de/links/datenschutzerklaerung/ zu finden. 
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die 
    Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die 
    gesetzliche Regelung gelten.
  3. Im Rahmen der Veranstaltung werden Video- und Bildaufnahmen von beauftragten Personen 
    gefertigt. Die Aufnahmen werden u.a. für die Dokumentation der Veranstaltung genutzt, auf den 
    Internetseiten des Veranstalters und deren Mitorganisationen, in Printmedien und in Publikationen 
    des Schwäbischen Turnerbunds veröffentlicht. Besonders ausgewählte Aufnahmen sollen die 
    Atmosphäre der Veranstaltung widerspiegeln und über diese berichten.