Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landeskinderturnfests 2025 in Ravensburg

1. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zum Landeskinderturnfest erfolgt über das GymNet. Die verbindlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Meldeeingangs berücksichtigt. Dies betrifft auch die Aufnahme in etwaige Wartelisten. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Schwäbischen Turnerbunds zustande.
  2. Verbindlicher Meldeschluss für alle Vereine ist der 28. April 2025. Je Verein wird nur eine Meldung zum Landeskinderturnfest akzeptiert.
  3. Für schriftliche Anmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Person erhoben.
  4. Bis zum offiziellen Meldeschluss am 28. April 2025 können jederzeit Veränderungen und Ergänzungen kostenfrei vorgenommen werden.
  5. Jeder Verein muss pro zehn Kindern/Jugendlichen mindestens eine volljährige Betreuungsperson melden. Darüber hinaus können weitere Betreuungspersonen im Alter von 16-17 Jahren gemeldet werden. Diese unterliegen aber selbst der Aufsichtspflicht durch den volljährigen Betreuenden. Anmeldungen ohne eine ausreichende Anzahl volljähriger Betreuungspersonen werden nicht angenommen. Die Betreuung aller minderjährigen Teilnehmenden obliegt über die gesamte Dauer des Landeskinderturnfestes ausschließlich den Vereinen. Dieser ist auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Alkohol-, Jugendschutz- und Rauchergesetzes verantwortlich.
  6. Jeder teilnehmende Verein muss mindestens einen Kampfrichter (D-Lizenz) oder einen Vereinsmitarbeitenden – bei einer Gruppengröße < 25 für zwei Halbtageseinsätze, bei einer Gruppengröße ≥ 25 für drei Halbtageseinsätze – verbindlich melden. Ohne Meldung dieser Kampfrichter/Vereinsmitarbeitenden wird die Meldung nicht akzeptiert. Kampfrichter und Vereinsmitarbeitende müssen mindestens 16 Jahre alt (ab Jahrgang 2007) ein, sie können sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Die Kampfrichter und Vereinsmitarbeitende erhalten eine Vergütung. Kampfrichter oder Vereinsmitarbeitende können nicht gleichzeitig Vereinsbetreuende sein.
  7. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers ist vom Verein mindestens ein volljähriger Verantwortlicher anzugeben, der dort übernachtet.
  8. Die Vereine erhalten nach Meldeschluss eine Meldeübersicht. Fehler in der Meldung müssen innerhalb von einer Woche auf der STB-Geschäftsstelle gemeldet werden, um diese zu korrigieren. Kommt keine Rückmeldung, wird die Meldung als korrekt anerkannt und die Rechnung versandt.

 

2. Teilnahmegebühren, Bezahlung, Stornoregelungen

  1. Die Teilnahmegebühren für das Landeskinderturnfest Ravensburg 2025 sind der Ausschreibung zu entnehmen.
  2. Festkarten sind nicht übertragbar. Die Festkarte beinhaltet das offizielle Landeskinderturnfest-T-Shirt, Eintritt zur Eröffnungsshow/Abschlussshow und der Turni-Party mit Open-Air Disco, Teilnahme an allen Wettkämpfen/Wettbewerben/Mitmachangeboten und Vorführungen, die Turni-Medaille, kostenfreier Bustransfer mit der Turnfestlinie und zusätzlich bei 2- bzw. 3-Tages-Turnfest-Karten Übernachtung im Gemeinschaftsquartier, Frühstücksbuffet, Abendessen mit Getränk am Samstag und Mittagessen mit Getränk am Sonntag.
  3. Der Rechnungsbetrag wird am 25. Juni 2025 per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eventuelle Rechnungskorrekturen werden am 15. Juli 2025 per SEPA-Lastschrift eingezogen.
  4. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z.B. durch Kontounterdeckung, oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Meldenden verursacht wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
  5. Bei Buchung eines Gemeinschaftsquartiers (2- und 3- Tages-Festkarten) ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € pro Verein fällig. Die Abbuchung der Kaution erfolgt mit der Abbuchung der Teilnahmegebühren. Nach Verlassen der Räume in einwandfreiem und besenreinem Zustand erhalten die Vereine eine Bestätigung und bekommen die Kaution wieder auf das Konto zurück überwiesen.
  6. Stornierungen von Turnfestbeiträgen nach Meldeschluss sind nur im Krankheitsfall gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zum 16. Juni 2025 möglich. Rückzahlungsanträge sind vom Verein bis spätestens 16. Juni 2025 an die STB-Geschäftsstelle zu richten. Verbindlich ist der Poststempel. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Erstattungsbeiträge werden nach dem Landeskinderturnfest Ravensburg 2025 auf das vom Verein angegebene Konto überwiesen. Erstattet werden alle Leistungen abzgl. 15,00 € Bearbeitungsgebühr (Ausnahme: Turni-Gala, siehe 2.7).
  7. Bestellte Eintrittskarten für die Turni-Gala werden nicht zurückgenommen und sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  8. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers nach dem 14. Juni 2025 besteht die Möglichkeit, die Festkarte vor Ort gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € auf einen anderen Teilnehmenden des Vereins umschreiben zu lassen. An gemeldeten Wettkämpfen kann nur teilgenommen werden, wenn der Ersatzteilnehmende im gemeldeten Wettkampf startberechtigt ist. Für den Wahlwettkampf gilt: Der Ersatzteilnehmende kann sich vor Ort gegen eine Gebühr von 5,00 € um-/anmelden.

 

3. Teilnahme an Wettkämpfen und Showvorführungen/Einsatz von Kampfrichtern/Helfenden

  1. Die Antrittszeiten und -orte sind verbindlich
  2. Änderungen von Disziplinen innerhalb der jeweiligen Sportart und ein Wechsel in andere Sportarten im Wahlwettkampf können vor der Wettkampf-Antrittszeit gegen eine Gebühr von 5,00 € vorgenommen werden. Die Änderung der Disziplin innerhalb der gleichen Sportart ist in der Wettkampfstätte bei der Wettkampf-Leitung möglich. Ein Wechsel in eine andere Sportart muss hingegen beim zentralen Wettkampf-Büro umgemeldet werden. Sonstige Änderungen (z. B. Namen oder Geburtsdaten) können nur am Freitagnachmittag oder Samstag vor Beginn des Wettkampfes im Wettkampfbüro gegen eine Gebühr von 5,00 € vorgenommen werden. Eine Änderung in der Halle ist nicht möglich.
  3. Erscheint ein Kampfrichter/Vereinsmitarbeitender nicht zu seinem Einsatzort, so muss der Verein eine Gebühr von 100,00 € pro fehlendem Kampfrichter/Vereinsmitarbeitenden entrichten. Ist dieser Vereinskampfrichter oder -mitarbeitende am Einsatztag verhindert, hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen.
  4. Vereine haben die Möglichkeit, ihre Helfenden und Kampfrichter, die nur zu ihrem Einsatz anreisen und keine Leistungen in Anspruch nehmen, kostenfrei zu buchen.
  5. Die Auswertung erfolgt Jahrgangsweise und nach Geschlechtern getrennt. Weiterhin wird getrennt ausgewertet nach Mischwettkampf (Disziplinen aus unterschiedlichen Sportarten) und Fachwettkampf (Fachwettkampf = alle Übungen aus einer Sportart). Eine Auswertung als Fachwettkampf erfolgt nur für die Sportarten Gerätturnen, Leichtathletik und Gymnastik. Diese Auswertung erfolgt nur, wenn mehr als 10 Teilnehmende pro Altersklasse und Geschlecht diesen Wettkampf absolvieren.

 

4. Versicherungsschutz, Haftung

  1. Für die Teilnehmenden am Landeskinderturnfest in Ravensburg 2025 besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrages der Sportbünde.
  2. Der Verein bestätigt mit der Meldung, dass alle gemeldeten Teilnehmende Mitglieder des Vereins sind und damit durch die Sportversicherung der Sportbünde versichert sind. Der Verein versichert die Richtigkeit der Altersangaben.
  3. Teilnehmende aus anderen Institutionen, Schule, usw. müssen eigenständig dafür sorgen, dass sie den entsprechenden Versicherungsschutz zur Teilnahme am Landeskinderturnfest besitzen.
  4. Der Schwäbische Turnerbund haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, d.h. der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und sonstige Schadensfälle. Die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen ist die Sport- und Haftpflichtversicherung der Vereine in Anspruch zu nehmen.
  5. Sollte der Schwäbische Turnerbund aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht durchführen, so beschränken sich die Ansprüche der Teilnehmenden - außer im Falle von Vorsatz grober Fahrlässigkeit - auf die Rückerstattung der Meldegebühr.

 

5. Sonstiges

  1. Personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen und Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Den Link zur Datenschutzerklärung vom GymNet gibt es unter GymNet Datenschutzerklärung_30_05_2018. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.stb.de/links/datenschutzerklaerung/ zu finden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.
  3. Im Rahmen der Veranstaltung werden Video- und Bildaufnahmen von beauftragten Personen gefertigt. Die Aufnahmen werden u.a. für die Dokumentation der Veranstaltung genutzt, auf den Internetseiten des Veranstalters und deren Mitorganisationen, in Printmedien und in Publikationen des Schwäbischen Turnerbunds veröffentlicht. Besonders ausgewählte Aufnahmen sollen die Atmosphäre der Veranstaltung widerspiegeln und über diese berichten.