Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigte am Landeskinderturnfest sind:

  • Mitglied eines Vereins (Mitglied im STB, BTB, DTB oder DOSB)
  • Schulen werden wie Vereine behandelt.
  • Die Angebote des Landeskinderturnfests richten sich an Kinder zwischen sechs und 15 Jahren.
  • Jeder Verein muss pro 10 Kinder mindestens eine volljährige Betreuungsperson melden, alle weiteren Betreuungspersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Jeder Verein muss mind. einen Kampfrichter oder einen Helfenden für zwei Halbtageseinsätze, beziehungsweise ab 25 Teilnehmden drei Halbtageseinsätze (je ca. 5-6 Stunden), verbindlich melden.